Auf Grundlage des § 9 Nr. 4 Buchstabe d) der Satzung der Chorgemeinschaft e.V. Groß-Zimmern (nachstehend Verein genannt), eingetragen beim Amtsgericht Dieburg unter VR 30433, gibt sich der Verein nachstehende Beitragsordnung:

§ 1 Beitragshöhe

1.   Der Beitrag beträgt für

a)   Erwachsene 50,00 ,

b)  Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende 25,00 .

2.   Umstufungen von der Beitragsgruppe „Kinder“ (§ 1, Nr. 1, Buchstabe b)) in die Beitragsgruppe „Erwachsene“ (§ 1, Nr. 1, Buchstabe a)) treten nach Vollendung des 18. Lebensjahres, jedoch erst mit Beginn des darauffolgenden Geschäftsjahres in Kraft, sofern eine Ausbildung, ein Studium etc. abgeschlossen wurde, spätestens aber mit Vollendung des 25. Lebensjahres.

§ 2 Beitragserhebung

1.   Die Beiträge werden einmal jährlich per Bankeinzug erhoben.

2.   Bei Vereinseintritt im Laufe eines Kalenderjahres wird die gesamte für das Mitglied maßgebliche Beitragssumme des laufenden Jahres fällig.

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beitragsordnung1
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Aktueller Stand: 24. März 2013